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Webinar für Banken & Finanzdienstleister | 18.06.26, 11-12 Uhr | eIDAS, EUDI & AMLR: Höhere Conversions und sinkende Kosten im Bank-Onboarding

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  • Dezember 14, 2021
  • Martin Nahrgang
  • News

Nect und Telekom bauen Geschäftsbeziehung weiter aus

  • Über 100.000 Identifizierungen seit Beginn der Zusammenarbeit zwischen Nect und Telekom
  • Anpassung des Telekommunikationsgesetzes ermöglicht nutzerfreundlichere und kostengünstigere Prozesse bei PrePaid-Verträgen
Hamburg, 14.12.2021 Seit einem Jahr setzt die Telekom Deutschland das Selfie-Ident von Nect zur Identifizierung ihrer Kunden bei Mobilfunk-Laufzeitverträgen ein. Eine Anpassung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ermöglicht nun auch die Identifizierung für PrePaid- Verträge über die Nect App.
Mit der Implementierung der Nect ID erweiterte die Telekom bereits im Juli diesen Jahres die Zusammenarbeit mit Nect. Als digitaler Ausweis ermöglicht die Nect ID die Wiederverwendung der digitalen Identität in der Nect App. Wer sich einmal mit Nect Selfie-Ident identifiziert hat, kann die automatisch angelegte Nect ID für weitere Identifizierungen der Telekom oder anderen Unternehmen des Nect-Partnernetzwerkes nutzen, ohne den gesamten Prozess noch einmal zu durchlaufen. So werden Effizienz und Nutzerfreundlichkeit für Unternehmen und ihre Kunden noch einmal um ein Vielfaches gesteigert – natürlich bei gleichbleibender Sicherheit.
Jetzt wurde die Zusammenarbeit zwischen Nect und der Telekom um eine weitere Nutzung ergänzt: die vollautomatisierte Identifikation für den Abschluss von PrePaid-Verträgen. Möglich macht dies das Inkrafttreten der neuen Verfügung über Identifizierungsverfahren gemäß § 172 Absatz 2 Satz 3 TKG n.F. (zuvor § 111 Absatz 1 Satz 4 TKG). Nect beteiligte sich an der Ausarbeitung der Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom und des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) zum Verfügungsentwurf gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) und wirkte so maßgeblich an der Anpassung des TKG mit.
Tim Götzen, Vice President Compliance & Risk Management bei der Telekom Deutschland GmbH, sieht in der Ausweitung der Zusammenarbeit einen erheblichen
 Mehrwert: „Seit rund einem Jahr setzen wir das Selfie-Ident erfolgreich ein und haben bereits mehr als 100.000 Kunden identifiziert. Aufgrund der Anpassung der Umsetzungsverfügung des Telekommunikationsgesetztes können wir die vollautomatische Lösung von Nect nun auch für den Abschluss von Prepaid-Verträgen nutzen. Das zusätzliche Feature, die Nect ID, sorgt zudem dafür, dass unsere Kunden sich auf einfachem Wege für verschiedene Serviceleistungen identifizieren können. Damit erfüllen wir unseren Anspruch nach der bestmöglichen User-Experience. Nect ist dafür der perfekte Partner.“
Carlo Ulbrich, Chief Sales Officer und Mitgründer von Nect, sieht eine große Chance für die Telekommunikationsbranche: „Durch die Anpassung des Telekommunikationsgesetztes kann die ganze Branche ihren Kunden nun nutzerfreundlichere und dabei kostengünstigere Prozesse anbieten. Wir freuen uns, dass wir an diesem Ergebnis mitwirken durften und die Theorie nun mit der Telekom erstmalig in die Praxis umsetzen. Der Einsatz der Nect ID, unseres App Wallets, wird dazu beitragen, dass Telekom-Kunden sich für verschiedene Leistungen noch einfacher identifizieren können.“
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