Bisher war die Identifizierung von Kunden für Finanzdienstleistungen in der Schweiz lediglich unter Einbezug einer Geldüberweisung über ein bestehendes Bankkonto möglich. Ab dem 1. Juni tritt nun die Teilrevision des Rundschreibens 2016/7 „Video- und Online-identifizierung“ in Kraft, die fortan die weitere Automatisierung des Online-Identifizierungsverfahren erlaubt. Mit der flankierenden Sicherheitsmaßnahme der Ausweisvalidierung per NFC (Near Field Communication) kann somit bei biometrischen Ausweisdokumenten auf eine Referenzüberweisung („Bank-Ident“) verzichtet werden. Damit sollen die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen angepasst und so ein unterbrechungsfreier Eröffnungsprozess ermöglicht werden. Die mehrfach ausgezeichneten Robo-Ident-Technologie der Hamburger Nect GmbH nutzt bereits seit 2020 die ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen durch den Chip von biometrischen Reisepässen.
Durch die Ergänzung der erlaubten Identifizierungsmethoden wird das Online-Geschäft der Schweizer Finanzunternehmen erheblich vereinfacht und somit perspektivisch gesteigert. Zur Identifizierung im Rahmen eines Kunden-Onboardings sind nun keine Geldüberweisungen mehr nötig. Die Revision der Regularien ermöglicht es Nect, mit der eigens entwickelten und zum Patent angemeldeten Robo-Ident-Technologie nun auch die weitere Digitalisierung des Schweizer Finanzmarktes zu unterstützen.
Benny Bennet Jürgens, Gründer und CEO von Nect, steht mit seinem Team in den Startlöchern: „Die neue Regelung für den Schweizer Finanzmarkt gibt Unternehmen eine reelle Chance, die Aufnahme von Kundenbeziehungen im Online-Geschäft nutzerfreundlich zu gestalten. Wir möchten sie dabei unterstützen und Teil dieses Meilensteins im Banking-Sektor werden.“
Die Online-Identifizierung über die Nect App anhand des Chips eines biometrischen Ausweisdokuments, zum Beispiel des Reisepasses, ist extrem nutzerfreundlich: Nach einer Videoaufnahme des Reisepasses und dem Auslesen des Chips per NFC folgt ein Selfie-Video zum Biometrie-Abgleich. Anschließend ist der Nutzer erfolgreich identifiziert. Der gesamte Vorgang nimmt rund zwei Minuten in Anspruch, ist zeit- und ortsungebunden sowie ohne Wartezeiten durchführbar.
Anhand verschiedener Prüfungen gewährleistet die Technologie auf Basis künstlicher Intelligenz eine hohe Sicherheit für Nutzer und Banken. Anhand der Aufnahme des Reisepasses und des Selfie-Videos werden die per NFC ausgelesenen Daten überprüft. Anschließend erfolgt die Überprüfung der Authentizität und Integrität der Daten über die Zertifikate der herausgebenden Stellen (u.a. ICAO & BSI Masterlisten). Innerhalb des Prozesses werden darüber hinaus die Echtheit sowie Aktualität der Aufnahmen, die Lebendigkeit der Person sowie die Legitimität der Person überprüft. So werden Betrugsversuche frühzeitig erkannt und es wird Betrug verhindert.
Schleswig-Holstein setzt mit dieser Kooperation seine auf souveräne, nutzerfreundliche Lösungen ausgelegte Modernisierung der digitalen Infrastruktur konsequent fort, um Abhängigkeiten von externen Drittanbietern zu vermeiden. Nect erfüllt diesen Anspruch durch eine hundertprozentige Eigenentwicklung, bei der sämtliche Technologien, einschließlich der eingesetzten künstlichen Intelligenz, inhouse entwickelt und betrieben werden. Das ePass-Verfahren von Nect ist das einzige im Gesundheitswesen zugelassene, hochsichere Fernidentifikationsverfahren, das auf einer ISO 27001-zertifizierten, eigenständigen Technologie ohne Drittanbieter basiert und das sichere Auslesen von Ausweisdokumenten aus über 180 Ländern ermöglicht.
Der Verzicht auf Cloud-Lösungen von Drittanbietern sowie die Datenverarbeitung ohne Auftragsverhältnisse mit Dritten gewährleisten eine lückenlose technologische Kontrolle. Diese umfassende Souveränität entspricht dem Anspruch Schleswig-Holsteins, als Vorbild für ein sicheres und souveränes digitales Ökosystem zu fungieren und die öffentliche Verwaltung mit modernen, vertrauenswürdigen Identifikationslösungen auszustatten.