Hamburg, 14.10.2021 Anfang dieser Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Entwurf einer neuen Verfügung über Identifizierungsverfahren gemäß § 172 Absatz 2 Satz 3 Telekommunikationsgesetz n.F. (zuvor § 111 Absatz 1 Satz 4 TKG) veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der Verfügung könnten vollautomatisierte Identifizierungsverfahren wie die Robo-Ident-Technologie der Hamburger Nect GmbH auch für den Abschluss von PrePaid-Verträgen nach § 172 Absatz 2 Satz 3 TKG n.F. eingesetzt werden.
Im Punkt 3 der geplanten Verfügung sind erstmalig automatisierte Video-Identifikationsverfahren zulässig. Die Anforderungen umfassen u.a. Vorgaben zu den geeigneten Identitätsdokumenten, dem Identifizierungsvorgang und die Dokumentation. Die Bundesnetzagentur strebt an, die Verfügung so auszugestalten, dass sie zum 1. Dezember 2021 als praxisgerechter und rechtssicherer Rahmen für Telekommunikationsunternehmen wirksam wird.
Benny Bennet Jürgens, CEO und Gründer der Nect Gmbh, sieht eine große Chance in der neuen Verfügung: „Unsere Robo-Ident-Technologie findet schon heute großen Anklang bei Telekommunikationsdienstleistern und ist bereits bei der Telekom Deutschland im Einsatz. Ab Dezember könnten die TK-Unternehmen nun auch im PRePaid-Segment von den Vorteilen automatisierter Video-Ident-Lösungen profitieren. Darüber hinaus ermöglicht die Nect ID als ‚digitaler Ausweis‘ eine Legitimierung in Sekunden.“
Die patentierte und als Vertrauensdienst-Modul (eIDAS) zertifizierte Robo-Ident-Technologie von Nect ermöglicht eine zeit- und ortsunabhängige vollautomatische Identifizierung ohne Wartezeiten. Mithilfe eines Ausweisdokuments und einer Gesichtserkennung per Selfie-Video wird sichergestellt, dass die zu identifizierende Person und das Dokument zusammengehören. Verschiedene Sicherheitsprüfungen, zum Beispiel das Auslesen der Hologramme, sorgen dafür, dass Betrugsversuche bisher zu 100 Prozent erkannt und Betrug somit verhindert werden konnte. Die Nect Technologie funktioniert grundsätzlich mit Ausweisdokumenten aus nahezu allen Ländern weltweit.