Die Risikoanalyse gemäß GwG (Geldwäschegesetz) spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Fehlern und der Sicherstellung einer effektiven Umsetzung der Geldwäsche-Compliance.
Dieser Artikel bezieht sich im Wesentlichen auf den “nicht-finanz” Sektor.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedeutung der Risikoanalyse gemäß GwG: Die Risikoanalyse ist ein zentraler Aspekt des Geldwäschegesetzes (GwG), der die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch einen risikobasierten Ansatz unterstützt. Sie erfordert, dass Unternehmen ein effektives Risikomanagement implementieren, das Geschäftsaktivitäten und die damit verbundenen Risiken berücksichtigt, und interne Sicherungsmaßnahmen entsprechend der eigenen Risikoanalyse und nationalen Risikoanalysen anpasst.
- Durchführung und Anpassung der Risikoanalyse: Die Risikoanalyse muss individuell auf die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens abgestimmt werden. Dabei müssen die gesetzlich definierten Risikofaktoren sowie Erkenntnisse aus der Nationalen Risikoanalyse integriert werden, um eine umfassende Bewertung und Verwaltung potenzieller Risiken zu ermöglichen.
- Umsetzungsschritte und Überwachung der Risikoanalyse: Die Umsetzung der Risikoanalyse erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit einer Bestandsaufnahme und der Identifikation von Risiken, gefolgt von der Kategorisierung und Gewichtung der Risiken. Abschließend sind interne Sicherheitsmaßnahmen auf Basis dieser Analyse zu implementieren und regelmäßig zu überprüfen, um eine dynamische und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Wieso ist eine Risikoanalyse wichtig?
Was ist die Gesetzesgrundlage zur Risikoanalyse?
Risikoanalyse umsetzen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Wir haben beispielhaft einige Risikofaktoren für ein potentiell geringes Risiko (Anlage 1) und ein höheres Risiko (Anlage 2) aufgelistet. Anschließend finden Sie eine Zusammenfassung der Risiken für einige Branchen gemäß der Nationalen Risikoanalyse:
Schritt 2: Risiken identifizieren
Faktoren für potentiell geringes Risiko
- Kundenrisiko
- Öffentliche, an einer Börse notierte Unternehmen, die Offenlegungspflichten unterliegen (aufgrund von Börsenordnungen oder Gesetzen), welche eine angemessene Transparenz des wirtschaftlichen Berechtigten gewährleisten.
- Öffentliche Verwaltungen oder Unternehmen.
- Kunden mit Wohnsitz in geografischen Gebieten mit geringerem Risiko.
- Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisiko
- Lebensversicherungspolicen mit niedriger Prämie.
- Versicherungspolicen für Rentenversicherungsverträge ohne Rückkaufklausel oder die Möglichkeit, als Sicherheit für Darlehen zu dienen.
- Rentensysteme und Pensionspläne, die Beiträge vom Gehalt abziehen und keine Übertragung von Rechten zulassen.
- Finanzprodukte oder -dienste, die auf „financial inclusion“ zielen.
- Produkte, bei denen Risiken durch Beschränkungen oder Transparenz gesteuert werden (z. B. bestimmte Arten von E-Geld).
- Geografisches Risiko
- Mitgliedstaaten.
- Drittstaaten mit effektiven Systemen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Drittstaaten mit gering ausgeprägter Korruption und anderen kriminellen Tätigkeiten.
- Drittstaaten, die FATF-Empfehlungen wirksam umsetzen.
Faktoren für potentiell höheres Risiko
- Hohes Geldwäscherisiko: Notare sind typischerweise an Immobiliengeschäften beteiligt, was ein erhöhtes Geldwäscherisiko darstellt. Ihr Engagement in Unternehmensgründungen birgt ebenfalls Risiken.
- Rolle als Amtsträger: Als Amtsträger sind Notare in allen ihren Tätigkeiten öffentlich-rechtlich aktiv, was spezielle Sorgfalt und Verantwortung erfordert.
- Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Berufsordnung: Notare müssen sowohl die Bundesnotarordnung als auch das Geldwäschegesetz beachten, was zu Konflikten führen kann.
- Aufsicht durch Landgerichtspräsidenten: Die Überwachung der Notare wird nicht von einer Kammer, sondern von den Präsidenten der jeweiligen Landgerichte wahrgenommen.
- Besonderes Augenmerk auf Treuhand- und Anderkonten: Diese Konten sind anfällig für Geldwäsche, insbesondere im Zusammenhang mit Bar- und Auslandszahlungen.
Risikofaktoren GwG: Wirtschaftsprüfer
- Mittleres Geldwäscherisiko: Wirtschaftsprüfer haben tiefe Einblicke in die Finanzen und Strukturen von Unternehmen, was ein potenzielles Risiko für Geldwäscheaktivitäten darstellt.
- Kenntnis des wirtschaftlich Berechtigten: Ihre Fähigkeit, den wahren wirtschaftlichen Nutznießer eines Unternehmens zu identifizieren, ist sowohl eine Stärke als auch eine Risikoquelle.
- Aufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer: Die spezifische Kammer für Wirtschaftsprüfer spielt eine wichtige Rolle in der Aufsicht und Kontrolle ihrer Mitglieder.
- Risiko durch Strohmannkonstruktionen: Besonders im Immobiliensektor sollten Wirtschaftsprüfer auf das Risiko durch solche Konstruktionen achten.
Risikofaktoren GwG: Rechtsanwälte
- Hohes Geldwäscherisiko durch Treuhandkonten: Rechtsanwälte verwalten oft Treuhandkonten, die für Geldwäsche missbraucht werden können.
- Aufsichtsfunktion durch regionale Kammern: Neben der Interessenvertretung übernehmen diese Kammern auch die Geldwäscheaufsicht.
- Risiko durch internationale und Barzahlungen: Transaktionen, die bar oder aus Risikoländern erfolgen, erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.
- Engagement in Immobiliengeschäften und Unternehmensgründungen: Diese Bereiche sind besonders anfällig für Geldwäsche.
Risikofaktoren GwG: Steuerberater
- Mittleres Geldwäscherisiko: Ähnlich wie Wirtschaftsprüfer haben Steuerberater detaillierte Einblicke in Unternehmensfinanzen, was missbraucht werden kann.
- Erkennung unternehmensinterner Auffälligkeiten: Ihre Rolle ermöglicht es ihnen, Anomalien zu identifizieren, die auf Geldwäsche hindeuten könnten.
- Aufsichtsfunktion durch berufsspezifische Kammern: Auch Steuerberater unterliegen einer strengen Überwachung und Regulierung durch ihre Kammern.
- Bedeutung der beruflichen Fortbildung: Kontinuierliche Weiterbildung ist erforderlich, um mit den sich ändernden Gesetzen und Vorschriften Schritt zu halten
Risikofaktoren GwG: Immobilienwirtschaft
- Hohe wirtschaftliche Bedeutung: Immobilien sind wegen der hohen Transaktionsvolumina und der Wertstabilität attraktive Anlageobjekte.
- Verschleierung der Mittelherkunft: Durch die Komplexität und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Immobilientransaktionen kann die Herkunft von Mitteln verschleiert werden.
- Anonymität bei Share Deals: Der Erwerb von Immobilien über Share Deals ermöglicht es, die Eigentümeridentität hinter Unternehmenskonstruktionen zu verbergen, wodurch die Anonymität gewahrt bleibt.
- Hohe Transparenz, aber Risiken bei wirtschaftlicher Berechtigung: Trotz der im Grundbuch festgehaltenen Eigentümerverhältnisse kann die Zuordnung von Vermögenswerten erschwert werden, wenn wirtschaftliche Berechtigung und formales Eigentum auseinanderfallen.
Risiko von komplexen - Unternehmensstrukturen: Verschachtelte Firmengeflechte und die Nutzung von Treuhandkonstruktionen erhöhen das Risiko der Geldwäsche.
- Ausweichmechanismen: Reformierte Gesetze könnten zu einem Wechsel von der Anschaffung zur Anmietung von Luxusimmobilien führen, um Gelder zu waschen.
- Zunehmende Bedeutung von Mietmaklern: Mit der neuen Regelung unter der Geldwäscherichtlinie wird auch die Rolle von Mietmaklern bei hohen Mieten relevanter.
- Nutzung von Versteigerungen: Zwangsversteigerungen werden zunehmend zur Anschaffung von Immobilien mit verdächtigen Mitteln genutzt.
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Schritt 3: Kategorisieren von Risikogruppen
Risiken müssen in Risikogruppen eingeteilt und hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet werden. Diese Bewertung erfolgt üblicherweise in drei Stufen: hoch, mittel und niedrig.
Es ist jedoch möglich, diese Einstufung anzupassen, indem man entweder mehr Kategorien hinzufügt oder auf weniger reduziert. Zum Beispiel umfasst die Kategorie “hoch” Risikofälle, die gesetzliche Hochrisikoklassen treffen oder durch eigene Einschätzungen als hoch eingeordnet werden. “Mittel” bezieht sich auf Fälle, die weder als hoch noch als gering klassifiziert sind, und “niedrig” auf Situationen mit nachweislich niedrigem Risiko.
Verschiedene Methoden können zur Risikobewertung herangezogen werden, inklusive Systeme mit variabler oder fester Gewichtung von Risikofaktoren. Zudem können automatische Kriterien für Kundeneinstufungen oder Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Abweichungen müssen dokumentiert werden, wobei auch Ergebnisse nationaler Analysen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen sind.
Schritt 4: Interne Sicherheitsmaßnahmen
Die Ergebnisse der Identifizierung, Kategorisierung und Gewichtung der Risiken sind im Rahmen der einzelnen internen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen, indem diese grundsätzlich aus den Ergebnissen der Risikoanalyse abzuleiten sind bzw. dieser entsprechen müssen.
Wie im Risikomanagement generell ist auch bei der Umsetzung der einzelnen Präventionsmaßnahmen im jeweiligen Einzelfall umso sorgfältiger vorzugehen, je höher das Risikopotential ist.
Die getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Schritt 5: Regelmäßige Überwachung
Nach der Gesetzesbegründung zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG hat eine kontinuierliche dynamische Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen, die in ihrem Verlauf durchgeführt werden, und in diesem Zusammenhang ein Abgleich von Kundenprofilen mit dem jeweiligen Transaktionsverhalten zu erfolgen.
Dynamische Überwachung bedeutet hierbei, die angemessene Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verlauf der Geschäftsbeziehung. Mit der kontinuierlichen Überwachung soll festgestellt werden, ob die laufende Geschäftsbeziehung bei der Abwicklung von einzelnen Transaktionen konkrete Auffälligkeiten oder relevante Abweichungen vom bisherigen Kundenverhalten aufweist.
Die Indizien sind unternehmensindividuell zu definieren. Dabei sind die Ergebnisse der Risikoanalyse zu Grunde zu legen.
